- Der Fauch 300 Glanzrußlöser wird zum Entfernen von Glanzruß, Holzteer und graphitartigen Ablagerungen in Kesselanlagen verwendet.
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Das Konzentrat dringt in die Rußschicht ein und trocknet diese aus. Anschließend kann die Rußschicht mechanisch entfernt werden.
Anwendung
Die Kesselanlage auf 50 – 70°C abkühlen. Fauch 300 in konzentrierter Form oder verdünnt mit einer alkalibeständigen Druckspritze (z. B. Fauch 400-Handgerät) in kurzen Sprühstößen auf die teerigen Beläge mehrmals aufbringen, bis die Beläge beginnen weich zu werden. Ca. 5 – 10 Minuten einwirken lassen. Anschließend den Kessel hochheizen, um eine Austrocknung zu erreichen. Noch anhaftende Rückstände lassen sich mechanisch entfernen. Bei ölbeheizten Anlagen müssen die abgelösten Rückstände durch die Reinigungsöffnung entfernt werden. Bei feststoffbeheizten Anlagen verbrennen die Rückstände z. T.; der Rest wird zusammen mit der Asche entfernt.
Hinweis:
Ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 liegt vor.
Sicherheitsdatenblatt https://bit.ly/3AZ3qJA
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/
Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die
frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen.
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden
zu vermeiden.
Bitte Beachten Sie:
Reparaturen an Heizung-und Lüftungsanlagen sowie Trinkwasserinstallationen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.