Hinweis-zu-Photovoltaik-Anlagen
Solarenergie ist die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie.
Photovoltaikanlagen dienen der Stromerzeugung und sind besonders umweltfreundlich.
Derzeit gibt es viele Modelle von Solarstromanlagen.
Sie reichen von klassischen Anlagen, die auf dem Dach eines Hauses oder einer Wiese montiert werden, bis hin zu kleineren, sogenannten Balkonkraftwerken.
Eine komplette Solarstromanlage besteht aus mehreren Komponenten wie Solarmodulen, einem Montagerahmen, einem Stromzähler, einem Wechselrichter und optional einem Speicher.
Ab dem 1.
Januar 2023 gelten für Solarstromanlagen besondere Steuersätze.
In manchen Fällen sollte die Umsatzsteuer genau 0 % betragen.
Systeme, die bestimmte Standortbedingungen erfüllen, werden protokolliert.
Die Bedingungen sind wie folgt:
Das System wird in oder in der Nähe von Privathäusern und Wohngebäuden installiert.
Das - oder -System wird in der Nähe oder auf einem öffentlichen oder anderen (Nicht-Wohn-)Gebäude installiert.
Voraussetzung ist jedoch, dass in dem Gebäude Tätigkeiten ausgeübt werden, die dem Gemeinwohl dienen.
Ein Beispiel hierfür wäre ein Gebäude, in dem eine gemeinnützige Organisation tätig ist.
Vereinfachend sieht das Gesetz vor, dass die Anforderungen dann als erfüllt gelten, wenn die gesamte installierte Leistung der Anlage laut Marktstammdatenregister 30 kW (Peak) nicht überschreitet.
Der neue Steuersatz gilt für alle Komponenten einer Solarstromanlage, einschließlich der Installation.
Steuersätze gelten nur für Reparaturen, die tatsächlich den Austausch von Teilen erfordern.
Dieser Steuersatz gilt auch für Balkonkraftwerke, nicht jedoch für mobile Solarmodule.