Gefäß-Füller
zum Überprüfen und Ergänzen des Druckpolsters in Ausdehnungsgefäßen
verhindert Korrosion im Druckgefäß
unbrennbar
Gefäß-Füller ist ein Spezialprodukt zur Überprüfung und Ergänzung des Druckpolsters
in Membran-Druckausdehnungsgefäßen von Heizungs- und Ölversorgungsanlagen.
Gefäß-Füller hat antikorrosive Eigenschaften.
Arbeitsvorbereitung:
Anschlussadapter auf das Schraubgewinde am Ventil dieser Dose aufschrauben bis ein
leichtes Zischen hörbar wird. Dann eine halbe Umdrehung zurückdrehen, so dass
kein Füllgut entweicht. Nun das Einfüllventil an das Druckausgleichsgefäß anklemmen.
Das Manometer am Anschlussadapter zeigt Ihnen nun den exakten Druck an. Sollte
der Druck zu gering sein, durch Rechtsdrehung der Dose bzw. durch Betätigen des
Kugelhahns, Füllgut in den Behälter geben. Bei größeren Mengen zwischenzeitlich
Füllvorgang unterbrechen und Druck kontrollieren.
Nach Beendigung der Nachfüllung zuerst Ventil am Schraubgewinde durch
Zurückdrehen schließen, dann Einfüllventil vom Gefäß abklemmen und
Anschlussadapter von der Dose abschrauben, um Beschädigungen am Ventil während
des Transports zu vermeiden.
Achtung: Während des Füllvorgangs Brenner abschalten. Nach dem Befüllen
ausreichend lüften. Beim Füllvorgang Dose immer aufrecht halten.
Kennzeichnung nach CLP-Verordnung:
GHS02 /GHS07 Gefahr


H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen
Vorschriften der Entsorgung zuführen.